Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Anbieter und Betreiber dieser Website ist Grafikstudio Richter, Mandy Richter, An der Lockwitz 57, 01768 Glashütte, Deutschland.
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen von Grafikstudio Richter (im Folgenden: Auftragnehmer oder Anbieter), die über die Website (grafikstudio-richter.de) geschlossen werden und zwar auch in laufenden oder künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Vereinbarungen, sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Einzelfall der ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung, um Vertragsbestandteil zu werden.

Auftraggeber oder Kunden sind sowohl Unternehmer als auch Verbraucher. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Für die Geschäftsbeziehung gelten ausschließlich die folgenden Vertragsbedingungen. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Auftraggebers oder Kunden wird widersprochen.

Die Verwendung der Premade Cover und individuell erstellten Buchcover ist in den Buchcover Lizenzbedingungen geregelt. Sie ergänzen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Angebote

1.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher oder mündlicher Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber gültig. Das Zusenden von Daten (welche zur Erledigung des Auftrages benötigt werden) nach Erhalt des Angebotes, gilt hierbei als bindende Zustimmung der im Angebot vereinbarten Leistungen, der Vereinbarungen und der Geschäftsbedingungen. Außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Daten zur Angebotserstellung benötigt werden und die Zusendung nur zu diesem Zweck dient.

1.2 Angebote sind 30 Tage, ab Angebotsdatum, gültig. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden den Auftraggeber mit der Angebotserstellung zur Kenntnis gebracht und sind im Internet unter www.grafikstudio-richter.de/agb jederzeit frei abrufbar. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht. Mit Erteilung des Auftrages an Grafikstudio Richter erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an.

1.4 Im Angebot enthalten ist jeweils ein Korrekturlauf pro Produktionsphase, insbesondere Konzeption, Gestaltung, Umsetzung und Abnahme, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Darüber hinausgehende Änderungen oder Korrekturen werden nach Aufwand zu den Stundensätzen abgerechnet.

1.5 Verträge und Änderungen von Verträgen mit Grafikstudio Richter kommen nur und erst dann zustande, wenn Aufträge oder Bestellungen angenommen oder die von den Auftraggebern bestellten Leistungen erbracht wurden.

2. Preise

2.1 Maßgebend sind die im Angebot oder dem Auftrag aufgeführten Preise. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Die Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erhebt der Auftragnehmer keine Umsatzsteuer und weist diese daher auch nicht aus.

2.2 Ist für eine Leistung oder Teilleistung keine Vergütung vereinbart, gilt die nach dem preisschlüssel übliche Vergütung.

2.3 Vereinbarte Nebenleistungen und vom Auftragnehmer vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit dies nicht anders geregelt ist, zu Lasten des Auftraggebers. Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss, die auf Schwankungen von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen, können an den Auftraggeber weitergegeben werden.

3. Vergütung und Eigentumsvorbehalt

3.1 Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen.

3.2 Ist 14 Tage nach Rechnungsstellung kein Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto festzustellen, so erhält der Auftraggeber eine freundliche Zahlungserinnerung. Erfolgt der Zahlungseingang dann nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Zahlungserinnerung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto, so erhält der Auftraggeber eine Mahnung, in der sich der Auftragnehmer vorbehält, zusätzlich zum Rechnungsbetrag entstandene Zinskosten und eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Sollte auch auf diese Mahnung binnen 7 Werktagen kein Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto erfolgen, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, diese Forderung gegen den Auftraggeber an externe Dritte zu veräußern. Ferner steht dem Auftragnehmer eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von 40,– € zu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsschadens bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

3.3 Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Auftraggeber mit einer Rate oder eines Betrages in Höhe einer Rate oder mehr ganz oder teilweise in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.

3.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an deren Leistungen, insbesondere Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.

3.5 Werden Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so kann der Auftragnehmer die Zahlung einer Vergütung für die zusätzliche Nutzung verlangen.

4. Vertragsinhalt, Leistungspflichten und Belegmuster

4.1 Der Auftragnehmer hat nur solche Leistungen zu erbringen, die in den Angeboten und/oder Kostenanschlägen ausdrücklich spezifiziert sind.

4.2 Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung, nicht hingegen bestimmte, von den Auftraggebern erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge. Zur Durchführung eines jeden Vertrages darf sich der Auftragnehmer Dritter (insbesondere Subunternehmer und/oder freier Mitarbeiter) bedienen.

4.3 An allen Auftraggebern zugänglich gemachten Unterlagen, behält sich der Auftragnehmer sein Eigentum, alle Urheberrechte und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Ohne eine schriftliche Einwilligung dürfen Unterlagen in keiner anderen Weise als zur Erfüllung des mit dem Auftragnehmer jeweils geschlossenen Vertrages genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind dem Auftragnehmer diese Unterlagen (einschließlich etwaiger Kopien) unverzüglich zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers ist insoweit ausgeschlossen.

4.4 Von jedem realisierten Entwurf steht dem Auftragnehmer eine angemessene Anzahl von einwandfreien Belegexemplaren, in der Regel 10, unentgeltlich zu. Bei Buchcover für gedruckte Bücher genügt ein gedrucktes Exemplar des Buches. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Der Auftragnehmer ist ebenfalls dazu berechtigt, Kopien von erstellten Print- und elektronischen Medien zu Referenzzwecken in eigenen Präsentationen zu verwenden als auch Auftraggeber, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, ab dem Zeitpunkt der Auftragsausführung öffentlich zu nennen.

5. Gestaltungsfreiheit

5.1 Im Rahmen eines erteilten Auftrages besteht für den Auftragnehmer Freiheit in der Gestaltung. Reklamationen / Mängelrügen hinsichtlich des künstlerischen Gestaltungsfreiraumes und der sich daraus resultierenden technischen Umsetzung, sind daher ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten, insbesondere auch die eines neuen Briefings, zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten, soweit diese erbracht sind.

5.2 Für die rechtliche Zulässigkeit der entwickelten und umgesetzten Projekte bzw. Aktionen übernehme der Auftragnehmer kein Gewähr, ist allerdings um Einholung und Einhaltung aller gesetzlichen Richtlinien bemüht.

6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

6.1 Auftraggeber haben den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung durch fachkundige Mitarbeiter in der erforderlichen Anzahl zu unterstützen, und zwar insbesondere durch das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Entwürfen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit dieses zur Leistungserbringung erforderlich ist.

6.2 Sofern Auftraggeber zur Leistungserbringung Bild-, Ton-, Text- oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen haben, sind diese in einem gängigen, unmittelbar verwendbaren, möglichst digitalen Format zu übermitteln. Ist eine Konvertierung des von den Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, übernimmt der Auftraggeber die hiermit verbundenen Kosten und Aufwendungen.

6.3 Mit der Erteilung des jeweiligen Auftrages, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, erklärt der Auftraggeber, dass ihm alle Rechte, insbesondere, aber nicht ausschließlich Eigentums- und Urheberrechte an Vorlagen und Texten, die er dem Auftragnehmer übergibt, zustehen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen (und Schriftarten) berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.4 Der Auftraggeber hat geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit vom Auftragnehmer erbrachte Leistungen nicht unbefugt durch Dritte genutzt werden können.

6.5 Sämtliche Mitwirkungshandlungen haben Auftraggeber in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu erbringen.

6.6 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei künstlerischen Dienstleistungen die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Für die Einhaltung der Abgabepflicht ist der Auftraggeber selbst zuständig.

6.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften abzuführen.

7. Nutzungsrechte

7.1 Der Auftragnehmer räumt den Auftraggeber an den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, die Leistungen im Rahmen des mit dem Auftraggeber jeweils geschlossenen Vertrages (und für den jeweiligen Verwendungszweck) zu nutzen, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Ziffer 7.1 beschrieben ist unzulässig. Auftraggebern ist es insbesondere untersagt, Unterlizenzen zu erteilen, die Leistungen zu vermieten, zu verkaufen oder in sonstiger Weise zu vervielfältigen oder für andere Projekte zu nutzen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Entwurfes – egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form – ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vertragsstrafe zu fordern. Die Geltendmachung des weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

7.3 Vom Auftragnehmer gefertigte Entwürfe, Reinzeichnungen, Texte sowie fertige Daten und Dateien dürfen nicht ohne durch den Auftragnehmer erteilte schriftliche Freigabe geändert und verwendet werden. Jegliche Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe fällig. Änderungen und Bearbeitungen der Inhalte der Website, insbesondere Aktualisierungen von Texten, Bildern, Grafiken und Tabellen sowie technische Veränderungen, dürfen vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten auch ohne Zustimmung vorgenommen werden. Die Änderung und Bearbeitung der grafischen Gestaltung der Website bedarf dagegen der Zustimmung durch den Auftragnehmer.

7.4 Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und deren Vervielfältigung davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

7.5 Jede Verwertung der vom Auftragnehmer erstellten Präsentationsleistungen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig. Dies gilt auch für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere Urheberrechte sind.

7.6 Sofern zeitlich beschränkte Nutzungsrechte an Programmen oder sonstigen Leistungen dem Auftraggeber eingeräumt werden, sind dem Auftragnehmer mit Beendigung dieser Nutzungsrechte sämtliche Datenträger mit Programmen, Kopien, einschließlich Dokumentationen zu übergeben. Ein Zurückbehaltungs- und/oder Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers ist insoweit ausgeschlossen.

7.7 Entwürfe und Vorschläge des Auftraggebers begründen weder ein eigenes Nutzungsrecht noch eine Miturheberschaft/Miturheberrecht.

7.8 Werden zur Gestaltung Stockfotos genutzt und diese für den Auftraggeber erworben, so berechtigt der Kauf nicht dazu, die Urheberrechte Dritter (bspw. des Fotografen) zu verletzen. Der Auftragnehmer (Grafikstudio Richter) weist alle Ansprüche des Urhebers zurück, da die Lizenz (und die damit verbundenen Verpflichtungen) an den Auftraggeber weitergeben werden. Der Weiterverkauf oder die Weitergabe an Dritte (auch in Zusammenhang des gesamten Templates/Printproduktes) für kommerzielle Zwecke ist untersagt. Wenn dasselbe Werk (Foto/Grafik/Video/..) zugunsten eines weiteren Projekts genutzt werden soll, müssen weitere Lizenzen hierfür erworben werden.
Die Nennung des Urhebers bei der Verwendung in gedruckten Exemplaren, der Nutzung auf Websites und in Social Media ist Pflicht. Wie die Nennung im Einzelnen erfolgen soll, können Sie auf der jeweiligen Website des Anbieters nachlesen.

7.9 Creative Commons Zero (CC0) Lizenz
Auch wenn ein Foto, Bild oder Grafik unter der Creative Commons Zero (CC0) Lizenz läuft, kann es vorkommen, dass der eigentliche Urheber der Bilder nichts davon weiß, sich hier also jemand mit fremden Federn schmückt und Werke von Dritten zum Download anbietet.
Trotz Recherche, also Vergleich von Anbieterdaten auf verschiedenen Portalen, kann ich nicht dafür Garantie übernehmen, dass es sich hier um einen Irrtum handelt. Es obliegt daher dem Auftraggeber, also Ihnen, hier ein Verwendungsrecht der Bilder einzuholen.

8. Erwähnungsanspruch

8.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

8.2 Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies), den erstellten Internetauftritten und Webdesigns als Urheber genannt zu werden, insbesondere auch durch einen Hinweis mit einem Link zu seiner Website. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

8.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Er ist nicht berechtigt Urheberrechtsvermerke zu entfernen.

9. Dateien/Layouts

9.1 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Ist eine Herausgabe von Dateien Gegenstand des Vertrages, so erfolgt dies nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien.

9.2 Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Computerdateien, bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung und einer gesonderten Vergütung. Der Auftragnehmer übernimmt nach Herausgabe der Daten keine Haftung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit.

9.3 Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden.

9.4 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

9.5 Der Auftragnehmer haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht für Mängel oder Verlust an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Nichtverschulden des Auftragnehmers (Grafikstudio Richter) alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich zu übermitteln.

10. Korrektur, Produktion, Produktionsüberwachung

10.1 Der Auftraggeber erhält nach Erstellung seiner in Auftrag gegebenen grafischen Leistungen einen Korrekturabzug. Dieser ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit der darin aufgeführten Angaben sowie auf Tippfehler zu überprüfen. Verbesserungen und Änderungen sind umgehend und unter Einhaltung einer Frist von max. 5 Werktagen anzuzeigen bzw. zuzusenden.

10.2 Nach Änderung der Vorlage erhält der Auftraggeber erneut einen Korrekturabzug. Dieser ist ebenfalls zu prüfen und zurückzusenden. Bei einem farbigen Korrekturabzug sind die Farben aus technischen Gründen nicht farbverbindlich für den Druck. Der Auftraggeber erhält für die Rücksendung des Korrekturabzuges eine Frist von 5 Werktagen (wenn bei Übersendung des Korrekturabzuges schriftlich nichts anderes vereinbart wird). Geht bis zu diesem Zeitpunkt kein Korrekturabzug bei dem Auftragnehmer ein, so gilt dieser als fehlerfrei.

10.3 Autorenkorrekturen (grundlegende Änderungen am fertig gesetzten Text / Layout, die die ursprünglichen Absprachen erweitern oder verändern, wie die Einarbeitung neuer Inhalte, der Austausch von ganzen Absätzen, Neuplatzierung von Bildern, Änderung der Seitenreihenfolge etc.) werden nach Absprache gesondert angeboten und beauftragt.

11. Kundenrücktritt

11.1 Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung durch den Auftragnehmer möglich.

11.2 Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten, eine Stornogebühr in der Höhe von 50 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojekts zu verrechnen; darin sind entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn enthalten. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten sind auf jeden Fall und im vollem Umfang durch den Auftraggeber zu tragen.

11.3 Entscheidet sich der Auftraggeber nach Lieferung der Entwürfe, die Bestandteil jedes gestalterischen Auftrages sind, für einen anderen Anbieter, so ist die Vergütung für die Entwürfe in jedem Fall zu zahlen. Dies betrifft alle Bereiche, egal ob Konzept, Gestaltung, Layout oder Programmierung.

12. Sonderleistungen und Nebenkosten

12.1 Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinlayouts, Manuskripten, Konzepten, Leistungsabläufen etc., die aufgrund von Änderungen der Auftrags-/Vertragsinhalte vom Auftraggeber gewünscht werden, werden nach dem Zeitaufwand und entsprechend dem Preismaßstab des vorliegenden Auftrages berechnet.

12.2 Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer hierzu entsprechende Vollmachten, dies erfolgt bei Angebotsannahme.

12.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen des Auftragnehmers und für Rechnung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten und etwaige Lizenzbedingungen.

12.4 Auslagen für technische Nebenkosten sowie Materialkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Korrekturabzügen, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind oder für erforderlich gehalten werden durften, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

13. Liefer- und Abgabetermine

13.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Auftragsfertigstellung möglichst genau einzuhalten. Er haftet nicht für Versäumnisse und Lieferschwierigkeiten der im Rahmen der Auftragsabwicklung vergebenen Fremdleistungen. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Verzögerungen seiner Auftragnehmer, entbinden ihn von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

13.2 Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, können nicht zum Verzug durch den Auftragnehmer führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
Wenn die Lieferung an den Auftraggeber fehlschlägt, weil er die Lieferadresse falsch oder unvollständig angegeben hat, erfolgt ein erneuter Zustellversuch nur, wenn der Auftraggeber die Kosten für den erneuten Versand übernimmt. Die erneuten Versandkosten entsprechen den bei Vertragsschluss vereinbarten Versandkosten.

13.3 Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Auftragnehmer eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Auftragnehmer. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Auftragnehmer. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen (insbesondere der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Störungen im Bereich der Telefongesellschaften) verlängern die jeweiligen Fristen und die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich weiterer 2 Wochen.

14. Online-Projekte

14.1 Die Gestaltung von Entwürfen erfolgt in den aktuellen und gängigen Webtechnologien zur Darstellung im Internet. Abhängig von eingesetzter Hardware, Betriebssystemen, funktionalen Anforderungen und Interpretation durch jeweilige Browser können Erscheinungsbild und Funktionalitäten in Details (Verläufe, Pixelabstände u.ä.) geringfügig von dem Auftraggeber präsentierten Photoshop-Layouts abweichen. Dasselbe gilt für die visuelle Darstellung (Schriftschnitt, Laufweiten von Fonts, Schattenwürfe etc.), für Animationen (Bewegungsablauf von Rollover-Effekten, Ein- und Ausblendungen etc.) oder die Darstellung von Farben. Diese Abweichungen sind medientypisch und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

14.2 Die Programmierung erfolgt für die aktuelle Browsergeneration der im Briefing genannten Browserliste. Ausgenommen und ausdrücklich zu bestellen ist der Internet Explorer 6 und ähnliche ältere oder selten verwendete Browser. Referenzbrowser ist die bei Angebotserteilung aktuelle Version von Mozilla Firefox. Andere Browser werden im Look&Feel daran angenähert.

14.3 Die angepasste Darstellung auf mobilen Endgeräten (Responsive Design) ist ohne ausdrückliche Nennung und Vereinbarung in Angeboten nicht enthalten.

14.4 Nach Beendigung des Auftrages prüft der Auftraggeber die Arbeiten auf Richtigkeit und Funktionsfähigkeit. Dafür bleiben ihm nach Abschluss (bei langfristigen Aufträgen ab Erhalt der ersten Korrekturabzüge bzw. wenn der Auftraggeber über den Stand informiert wird) 10 Werktage, danach gilt die Leistung (bzw. der Zwischenstand) als erfolgt und abgenommen. Fehlermeldungen nach dieser Zeit und Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden und werden gesondert in Rechnung gestellt.
Dabei ist die Fertigstellungsmeldung unabhängig zur Live-Stellung des Projekts zu sehen.

14.5 Anfragen und Aufträge werden schnellstmöglich in der Reihenfolge nach Eingang bearbeitet. Für durch den Auftraggeber veranlasste Arbeiten außerhalb der Geschäftszeiten, montags bis freitags 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr, sowie an gesetzlichen Feiertagen wird ein Zuschlag von 50% auf die Angebotspreise berechnet. Wünscht der Auftraggeber eine vorgezogene, sofortige Bearbeitung seines Auftrages, kann ein Express-Zuschlag von 50% bis 100% erhoben werden. Individuelle Reaktionszeiten können über Service- oder Wartungsverträge separat vereinbart werden.

14.6 Hardware, Software, Lizenzen, Fremdleistungen sowie Reise-, Material- und Kurierkosten sind nicht im Angebot enthalten.

14.7 Zur Erstellung des Webdesigns werden bereits lizenzierte Themes und Plugins verwendet. Manche dieser Themes oder Plugins sind jährlich neu (kostenpflichtig) zu lizenzieren, dies geschieht (über die Dauer der Zusammenarbeit) durch das Grafikstudio Richter. Wann eine Beendigung der Zusammenarbeit vorliegt entscheidet der Auftragnehmer im Einzelfall.

15. Haftung

15.1 Der Auftragnehmer haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Er ist nicht haftbar zu machen für die Beschädigung, Diebstahl oder Zerstörung von Equipment jeglicher Art, das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde, es sei denn, ihm ist grobe Fahrlässigkeit im Umgang nachzuweisen. Die Nachweispflicht liegt in jedem Falle beim Auftraggeber. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, nicht erzielten Gewinnen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen.

15.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Arbeitsdaten, firmeninterne Unterlagen etc. sorgfältig zu behandeln. Eine Veräußerung ihm übermittelter Informationen und Unterlagen an Dritte ist nur nach gesonderter und schriftlicher Genehmigung seitens des Auftraggebers genehmigt bzw. nur dann zulässig, wenn es die einwandfreie Ausführung des Auftrages erfordert.

15.3 Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen (Druckerei) in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht. Die Versendung der Arbeiten, Leistungen, Produkte und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person ab- oder übergeben worden ist. Die Transportgefahr trägt der Auftraggeber auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Etwaige Transportschäden können nur bei dem beauftragten Transportunternehmen (Post, Bahn, Spediteur etc.) geltend gemacht werden.

15.4 Mit der Genehmigung (schriftlicher oder mündlicher Art) durch den Auftraggeber von Korrekturabzügen, Entwürfen, Reinausführungen, Reinlayouts, Texten, elektronischen Medien und Konzepten, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Kontrolle/ Korrektur bereitstellt, übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Wort und Bild (auch inhaltlich). Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen, elektronischen Medien, Konzepte und Produkte, entfällt für den Auftragnehmer jede Haftung. Die Haftung für die Richtigkeit der Vorlage liegt letztendlich beim Auftraggeber. Wünscht der Auftraggeber keinen Korrekturabzug, so haftet er für Richtigkeit und Tippfehler.

15.5 Bei Auftragsarbeiten wie Buchcover-Gestaltung übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung über die dem Auftragnehmer mitgeteilten Maße, insbesondere, aber nicht ausschließlich bei Angaben zur Buchrückenbreite. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei fehlerhaft erstellten Buchcover für gedruckte Bücher haftet der Auftragnehmer nur für den Druck eines Exemplars. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

15.6 Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer, die Rechte zu besitzen, um sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Daten (Slogans, Logos, Bilder, Videos, Texte etc.) weltweit, uneingeschränkt und unbefristet nutzen zu können. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen/Bilder nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter, wenn dies im Zusammenhang mit Vorlagen/Bildern geschieht, die der Auftraggeber ihm übergeben hat. Sollte der Auftragnehmer aus der Verwendung von durch den Auftraggeber bereitgestellte Daten von Dritten gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen werden, so erklärt der Auftraggeber schon heute rechtsverbindlich, den Auftragnehmer vollkommen schad- und klaglos zu halten und sämtliche Kosten nach erster Aufforderung zu ersetzen.

15.7 Beanstandungen – gleich welcher Art – sind innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung des Werks oder Mitteilung/Übermittlung/Ausführung einer Dienstleistung schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk/die Leistung als mangelfrei angenommen. Beanstandungen nach dieser Frist, besonders bei einem offensichtlichem Mangel, kann der Auftragnehmer zurückweisen. Die Verwendung der mangelhaften Ware darf bis zur Klärung nicht erfolgen.

15.8 Farbverbindliche Vorlagen bedingen den Einsatz von Auflagenpapier und Auflagenmaschinen. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über. Bei farbigen Reproduktionen gelten geringfügige Abweichungen zwischen Andrucken und dem Auflagendruck sowie innerhalb des Auflagendrucks als vereinbart bis zu einer Toleranz von plus/minus 15% des Volltondichtewertes. Proofs, Wachsdrucke, Cromaline, farbige Laserdrucke und andere Simulationen des Druckbildes sind niemals farbverbindlich. Aufträge mit diesen Vorlagen werden nach betriebsüblichen Druckstandards verarbeitet.

15.9 Bei der Veröffentlichung von Print- und E-Medien (insbesondere Anzeigenschaltungen, Radiospots, Fernseh- und Kinospots) gehen nach Auftragsübergabe an das ausführende Unternehmen alle an den Auftragnehmer gerichteten Haftungsfragen hinsichtlich der einwandfreien Veröffentlichung ebenfalls an dieses Unternehmen über. Bei nicht einwandfreier oder unterlassener Veröffentlichung der Medien aufgrund technischer oder organisatorischer Fehler, Fahrlässigkeit etc. des veröffentlichenden Unternehmens, haftet dieses für alle daraus resultierenden Forderungen seitens des Auftragnehmer gegenüber existierenden Auftraggebers.

15.10 Der Auftragnehmer haftet nicht für wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Sofern er nicht ausdrücklich zusichert, dass bei Fotoarbeiten (Auftragsarbeiten) abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an den abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung in Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und dem Recht am eigenen Bild zu übernehmen.

16. Datensicherung

16.1 Alle überlassenen oder vom Auftragnehmer angefertigte Roh- und Hilfsmittel zur Erstellung der jeweiligen Leistung, insbesondere Manuskripte, Druckvorlagen, Filmematerial, Fotoaufnahmen und Reinzeichnungen verwahrt der Auftragnehmer mit angemessener Sorgfalt über einen angemessenen Zeitraum. Ein Anspruch auf Verwahrung dieser Unterlagen und Dokumente besteht seitens des Auftraggebers nicht, kann jedoch im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Sollten die vorgenannten Unterlagen und Dokumente versichert werden, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer dies schriftlich aufzugeben und die Versicherungsprämie zu tragen.

16.2 Die Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien zwecks Archivierung anzufertigen und zu speichern. Dabei wird mit großer Sorgfalt und Sicherheit vorgegangen. Für einen illegalen oder gewaltsamen Zugriff auf diese Daten oder deren Verlust übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

17. Datenschutz

17.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain (Internetadresse) bzw. in Zusammenhang mit Druckaufträgen an Druckereien notwendig sind.

17.2 Darüber hinaus bewahrt der Auftragnehmer Stillschweigen über Informationen und Daten des Auftraggebers und gibt diese nicht an Dritte weiter. Der Auftraggeber verpflichtet sich gleichzeitig, Informationen und Daten vom Auftragnehmer nicht an Dritte weiter zu geben.

18. Rückgabepflicht

18.1 Originale, die zur Erstellung des Endproduktes angefertigt wurden, insbesondere, aber nicht ausschließlich Layouts, Illustrationen, Grafiken, Fotos, Dateien etc. bleiben ausschließlich Eigentum des Auftragnehmer. Eine Überlassung dieser Originale ist im Einzelfall gegen zusätzliches Entgelt, das gesondert zu vereinbaren ist, möglich. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Auftragnehmer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

18.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

19. Konkurrenzausschluss

19.1 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Grafikstudio Richter parallel zum Auftrag des Auftraggebers gegebenenfalls Aufträge anderer Auftraggeber mit etwaigen konkurrierenden Werbemitteln durchführt. Der Auftraggeber hat hiergegen keine Einwände. Eine Exklusivität für Projekte, gleich welcher Art, des Auftraggebers wird ausdrücklich nicht vereinbart.

Schlussbestimmungen

Grafikstudio Richter behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Die von den Parteien zu erfüllenden wesentlichen Vertragspflichten werden von diesen Änderungen unberührt bleiben. Auftraggeber oder Kunden sind nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von Grafikstudio Richter aufzurechnen, es sei denn, sie sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

Die Eurooäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Anbieter nicht verpflichtet und nicht bereit.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch gesetzliche oder gerichtliche Urteile unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Geschäftsbedingung(en) tritt die gesetzliche Neuregelung in Kraft. Die AGB sind auf sämtliche Geschäftsbereiche anzuwenden. Vertragssprache ist deutsch. Gerichtsstand ist Dresden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Nebenabreden, Änderungen und von dieser AGB abweichende Vereinbarungen wie die Zusicherung von Eigenschaften bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Bestimmung.

Glashütte,